AGB

 
MedicalSyn GmbH, Hauptstraße 81, 77815 Bühl
 
 
 
 
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
 
für den kaufmännischen Verkehr
 
(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)
 
 
Stand: September 2021
 
 
 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragraf 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AUFTRAGGEBER, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem AUFTRAGGEBER (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem AUFTRAGGEBER überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Dokumente, Daten, Lösungsvorschläge, Kalkulationen, Informationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem AUFTRAGGEBER unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des AUFTRAGGEBERS nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Vergütungssätze/Preise gemäß vertraglicher Vereinbarung zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
  2. Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf die im jeweiligen Vertrag genannte Bankverbindung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anmerkung) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Änderungen von Vergütungssätzen, gleich aus welchem Grund und in welchem Umfang, sind schriftlich in einer Nachtragsvereinbarung zu regeln.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AUFTRAGGEBER nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des AUFTRAGGEBERS voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der AUFTRAGGEBER in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den AUFTRAGGEBER über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des AUFTRAGGEBERS wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird der Leistungsgegenstand auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS an diesen versandet, so geht mit der Absendung an den AUFTRAGGEBER, spätestens mit Verlassen der Firma die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den AUFTRAGGEBER über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Leistungsgegenstandes, gegenständlich oder elektronisch, vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Lieferkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Leistungsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, den Leistungsgegenstand zurückzufordern, wenn der AUFTRAGGEBER sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Leistungsgegenstand wird dem AUFTRAGGEBER als Datenbanksystem/Anwendersoftware nur für die Dauer des geschlossenen Vertrages in Form eines einfachen, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf Deutschland beschränktes und zeitlich auf den Vertragszeitraum beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt.
  3. Der AUFTRAGGEBER erwirbt keine Rechte an unserer Software, unserem Quellcode und unseren Datenbanken.
  4. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand gegen Diebstahl, Beschädigungen jeglicher Art, sonstige Eingriffe Dritter sowie Verlust zu schützen. Müssen Wartungs-, technische, räumliche oder sonstige Arbeiten im Zusammenhang mit dem gelieferten Leistungsgegenstand beim AUFTRAGGEBER durchgeführt werden, hat der AUFTRAGGEBER diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der AUFTRAGGEBER hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Leistungsgegenstand gepfändet, beschädigt, verändert, bearbeitet, sonstigen Eingriffen Dritter sowie Verlust ausgesetzt ist. Der AUFTRAGGEBER haftet für den uns entstandenen Schaden/Verlust.
  5. Für eine weitergehende Nutzung nach Abschluss des Vertrages/Projektes kann der AUFTRAGGEBER die Lizenz für ein nichtausschließliches, nichtübertragbares, nicht unterlizenzierbares, entgeltliches Nutzungsrecht zu marktüblichen Bedingungen erhalten. Dieses Nutzungsrecht ist in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

  1. Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Ansprüche wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und sonstige Mangelfolgeschäden (auch Produkthaftung) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
  2. Die Parteien stellen sich gegenseitig bei berechtigten und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit den Arbeiten eines Partners im Rahmen dieses Vertrages entstehen vollumfänglich frei.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Personen- und Gesundheitsschäden, bei Garantiezusagen sowie sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsverpflichtungen.
  4. Bei nicht fristgemäßer oder nicht ordnungsgemäßer Leistung stehen dem AUFTRAGGEBER die im BGB geregelten Rechte zum Schuldnerverzug ungekürzt zu, wenn wir auf ein entsprechendes Mahnverfahren nicht reagiert haben.
  5. Der Schuldnerverzug gilt nicht, wenn die Verzögerung oder Abweichung nur sehr unwesentlich ist oder wenn sie auf Gründen beruht, die außerhalb des Geschäfts- und Risikobereichs des Vertragspartners liegen. Fälle höherer Gewalt, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, haben wir nicht zu vertreten. Wir sind jedoch verpflichtet, den AUFTRAGGEBER das Eintreten Höherer Gewalt und den damit verbunden Einfluss auf die Leistungserbringung unverzüglich anzuzeigen.
  6. Die Parteien übernehmen gegenseitig, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung dafür, dass im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Arbeitsergebnisse oder Gegenstände richtig, vollständig sowie wirtschaftlich oder technisch verwertbar sind oder dass durch ihre Anwendung oder Benutzung keine Rechte Dritter verletzt werden oder sonstige Schäden entstehen. Soweit den Parteien Hinweise auf in- und ausländische gewerbliche Schutzrechte bekannt sind oder werden, die einer gewerbsmäßigen Benutzung von Vertragserzeugnissen oder einer sonstigen Verwendung entgegenstehen könnten oder diese einschränken, werden sie sich gegenseitig hierauf aufmerksam machen. Die Parteien übernehmen jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit solcher Angaben. Schadensersatzansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen, Daten und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages als solche anvertraut wurden oder als solche bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt geworden sind und die als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet sind, während der Dauer und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln und gegenüber Außenstehenden geheim zu halten.
  2. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung – siehe Webseite der MedicalSyn GmbH, erreichbar unter: https://medicalsyn.com/de/datenschutz.
  3. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, sobald sie von einer unberechtigten Offenbarung, einer Zweckentfremdung oder einem Missbrauch von vertraulichen Informationen sowie einer Verletzung der DSG-VO Kenntnis erlangen.

§ 11 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Anmerkung:

Höhe der Verzugszinsen

Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.
Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service anzubieten. Mit der weiteren Nutzung unserer Dienste stimmen Sie der Verwendung von Cookies und unserer Datenschutzerklärung zu.